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Fördermittel

Übersicht zu aktuellen
Fördermitteln für erneuerbare Energien

Solarstrom für Elektroautos
(KFW 442)

Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher.
Ab dem 26.09.2023 haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag für die Förderung von „Solarstrom für Elektroautos“ bei der KFW zu stellen. Alle notwendigen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KFW. Dort steht Ihnen auch ein Vorab-Check zur Verfügung.

Bis zu 10.200 Euro Zuschuss

Gilt für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen

Die Fördermittel der KFW setzen sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

Solaranlage mit Speicher und Wallbox
mehrwertsteuer Photovoltaik

Photovoltaik-Anlage ohne Mehrwertsteuer 2023

Die Mehrwertsteuerbefreiung gemäß § 12 Absatz 3 UStG erstreckt sich auf alle privaten Photovoltaikanlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden. Diese Befreiung wird gesetzlich als „Nullsteuersatz“ bezeichnet und gilt auch für Solaranlagen, die auf öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert sind und für gemeinnützige Zwecke genutzt werden, jedoch möchten wir uns hier auf die grundlegenden Bedingungen beschränken.

Es gibt daher im Wesentlichen nur zwei Anforderungen, die erfüllt sein müssen:

  1. Die Solaranlage muss an oder in der Nähe von Privatwohnungen installiert werden. Der Begriff „Privatwohnungen“ umfasst laut Gesetz auch Einfamilienhäuser. Dies schließt auch Balkonkraftwerke und Anlagen auf Garagen ein, solange sie als „in der Nähe“ betrachtet werden.

  2. Die Solaranlage muss nach dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden. Das Finanzministerium definiert „Inbetriebnahme“ als den Zeitpunkt, zu dem die Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird.